Zum Verständnis der österreichischen Kraftstoffverordnung (KVO)
Die österreichische Kraftstoffverordnung (KVO) spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung der Kraftstoffqualität und der Förderung einer verantwortungsvollen Verwendung von Biokraftstoffen.
In diesem umfassenden Leitfaden gehen wir auf die kritischen Aspekte der KVO ein, einschließlich ihrer Auswirkungen auf Kraftstoffstandards, Nachhaltigkeit und Treibhausgasreduktionsziele. Erfahren Sie, wie die jüngsten Änderungen mit den europäischen Richtlinien übereinstimmen und wie die THG-Prämie der E-Mobilität zugutekommt.
WAS REGELT DIE ÖSTERREICHISCHE KRAFTSTOFFVERORDNUNG?
Die österreichische Kraftstoffverordnung (KVO) ist eine Reihe von Normen, die strenge Standards für die Kraftstoffqualität und die umweltfreundliche Verwendung von Biokraftstoffen festlegen. Sie umfasst detaillierte technische Spezifikationen für Kraftstoffe von Kraftfahrzeugen, wobei Gesundheits- und Umweltaspekte eine große Rolle spielen.
Darüber hinaus enthält die KVO Anforderungen an die Substitution von Kraftstoffen und Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und setzt gleichzeitig ambitionierte Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus. Dieser umfassende Rahmen umfasst auch spezifische Prüfverfahren, Kennzeichnungsvorschriften und Leitlinien für den Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtkraftstoffzusammensetzung.


DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM JAHR 2023 UND DIE AUSWIRKUNGEN DER EU-RICHTLINIE
Im Jahr 2022 wurde die KVO mit Wirkung vom 1. Januar 2023 erheblich geändert. Diese Änderungen stehen im Einklang mit der Richtlinie 2018/2001 der Europäischen Union zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen hat sich als verbindliches Ziel gesetzt, bis 2030 14 % des gesamten Energieverbrauchs im Verkehrssektor durch erneuerbare Energien zu ersetzen.
Die KVO Novelle ist die direkte Umsetzung auf nationaler Ebene und stellt die Rechtsgrundlage für die THG-Prämie dar.
ERNEUERTE KVO- UND THG-PRÄMIE
Die novellierte KVO selbst führt nicht direkt ein THG-Prämien- oder THG-Quotenhandelssystem ein. Stattdessen werden die Substitutionsverpflichteten (§ 2 Nr. 25 KVO) jährlich verpflichtet, bestimmte Ziele zur Reduzierung der THG-Emissionen nach den §§ 5,6,7 der KVO zu erreichen (z.B. ein Reduktionsziel von 6% im Jahr 2023). Die Nichteinhaltung dieser Ziele führt zu erheblichen Strafzahlungen.
Um die Zielerreichung zu erleichtern, ermöglicht die KVO die Übertragung von Verpflichtungen auf Dritte nach § 7a in Verbindung mit der Anrechnung von Strom Dritter aus erneuerbaren Energiequellen iSd. § 11 KVO. Dies ist gemäß KVO ausschließlich über Unternehmen möglich, die in Österreich mindestens eine halb-öffentliche oder öffentliche Ladestation für Elektrofahrzeuge betreiben und sich für die Übertragung der Verpflichtung beim Umweltbundesamt registriert haben (Antragsberechtigte).
ANRECHNUNGSMECHANISMUS
Nach § 11 der KVO sind nachweislich gemessene Strommengen an öffentlichen und halböffentlichen Ladestationen anrechenbar. Für Halter von zweispurigen E-Fahrzeugen bedeutet dies, dass die ihrem Fahrzeug zugerechneten Strommengen aus nicht-öffentlichen Ladestationen auf Antragsberechtigte übertragen werden können. Diese Strommenge muss entweder genau gemessen oder mit einer Pauschale von 1500 kWh abgerechnet werden.
Als Gegenleistung für diese Übertragung oder Anrechnung erhalten die Halter von E-Fahrzeugen und die Betreiber von Ladestationen die THG-Prämie, deren Höhe sich nach der Dauer der Registrierung richtet, wodurch ein starker Anreiz für eine rasche Registrierung und eine längere Teilnahme geschaffen wird.

Aktuelle Kraftstoffverordnung hier:
Geänderte Kraftstoffverordnung – FAQ beim Umweltbundesamt.
Version 07/2023